Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Die Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend. Änderungen der Angebote, Zwischenverkauf, Vermietung und Verpachtung bleiben vorbehalten.

Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe unserer Angebote an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung von Schadensersatz bis zur Höhe der vollen Maklerprovision, falls daraufhin ein Vertrag zwischen dem Dritten und unserem Auftraggeber zustande kommt.

Falls dem Empfänger das Angebot schon aus anderer Quelle bekannt ist, verpflichtet sich der Empfänger uns die Vorkenntnis innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Quelle mitzuteilen, sonst gilt das Angebot als bisher unbekannt.

Die Objektdaten und Unterlagen in unseren Angeboten beruhen auf Fremdangaben. Wir bemühen uns, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten und weiterzugeben. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.

Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlungstätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist.

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages beträgt die Provision für den Käufer 3% aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeldlich tätig zu werden.

Beim Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages beträgt die Provision bei Wohnimmobilien für den Mieter 2 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Gewerbeimmobilien für den Mieter und den Vermieter jeweils 2,0 Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Provision ist bei Abschluss eines Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrages sofort zahlbar und fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

Der Provisionsanspruch bleibt auch nach Kündigung oder Ende des Maklerauftrages bestehen, wenn der Auftraggeber mit einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Nachweis ohne unser Mitwirken einen Vertrag abschließt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Heilbronn.